Familienberatung-multikulturell-Coaching

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Es geht um die Internet·seite:
www.rehapro-ortenau.de

Die Internet·seite soll für alle Menschen sein.
Zum Beispiel für Menschen:
– die blind sind
– die nicht hören können
– die nicht richtig lesen können
Deshalb muss die Seite barriere·frei sein.

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Es gibt Regeln für eine barriere·freie Internet·seite.
Wir möchten uns an diese Regeln halten.
Jede Internet·seite braucht deshalb eine Erklärung.
In dieser Erklärung steht:
– Was ist schon barriere·frei?
– Wo sind noch Barrieren?

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Die Regeln zur barriere·freien Internet·seite stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Barriere·freie Informations·technik-Verordnung
Kurz heißt das Gesetz: BITV 2.0
Die Regeln stehen:
– im Paragraf 3 Absatz 1 bis 4
– im Paragraf 4

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An diese Regeln müssen sich alle öffentlichen Stellen halten.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
– Rathäuser
– Ämter

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Das Büro für Leichte Sprache Klar·text
hat die Internet·seite geprüft.
Die Texte wurden von Menschen mit unterschiedlichen
Behinderungen geprüft.
Sie sagen:
Die Internet·seite ist in Leichter Sprache geschrieben.

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Wann haben wir diese Erklärung gemacht?

Diese Erklärung gibt es seit dem 30.01.2023

Sie haben eine Barriere gefunden?

Dann melden Sie sich unter:
info@rehapro-ortenau.de
Gerne kümmern wir uns darum.

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Die Übersetzung ist von der Lebenshilfe Rastatt/Murgtal e.V.

Schreiben Sie uns unter:

stoll.ute@m-w-w.net

heck.svenja@m-w-w.net

Die Bilder sind von ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers