Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Es geht um die Internet·seite:
www.rehapro-ortenau.de
Die Internet·seite soll für alle Menschen sein.
Zum Beispiel für Menschen:
– die blind sind
– die nicht hören können
– die nicht richtig lesen können
Deshalb muss die Seite barriere·frei sein.
Es gibt Regeln für eine barriere·freie Internet·seite.
Wir möchten uns an diese Regeln halten.
Jede Internet·seite braucht deshalb eine Erklärung.
In dieser Erklärung steht:
– Was ist schon barriere·frei?
– Wo sind noch Barrieren?
Die Regeln zur barriere·freien Internet·seite stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Barriere·freie Informations·technik-Verordnung
Kurz heißt das Gesetz: BITV 2.0
Die Regeln stehen:
– im Paragraf 3 Absatz 1 bis 4
– im Paragraf 4
An diese Regeln müssen sich alle öffentlichen Stellen halten.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
– Rathäuser
– Ämter
Das Büro für Leichte Sprache Klar·text
hat die Internet·seite geprüft.
Die Texte wurden von Menschen mit unterschiedlichen
Behinderungen geprüft.
Sie sagen:
Die Internet·seite ist in Leichter Sprache geschrieben.
Wann haben wir diese Erklärung gemacht?
Diese Erklärung gibt es seit dem 30.01.2023
Sie haben eine Barriere gefunden?
Dann melden Sie sich unter:
info@rehapro-ortenau.de
Gerne kümmern wir uns darum.
Die Übersetzung ist von der Lebenshilfe Rastatt/Murgtal e.V.
Schreiben Sie uns unter:
Die Bilder sind von ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers