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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis – jobcenter, Projekt „Gesundheit4PunktZukunft“ ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.rehapro-ortenau.de und www.rehaproortenau.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

– Verlinkungen auf Inhalte außerhalb von rehapro-ortenau.de können auf Inhalte führen, die nicht barrierefrei sind.

2. Unverhältnismäßige Belastung

– Flyer und Broschüren im PDF-Format sind nicht barrierefrei.

– Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 sind nicht verfügbar. Der Aufwand und die Kosten zur Erstellung eines Videos in Gebärdensprache stehen in keinem Verhältnis zur Zielgruppe der Website des Projekts „Gesundheit4PunktZukunft“. Alternativ ist die Website über einen sogenannten Screenreader gut lesbar. Für Hör- und Sehgeschädigte sind somit nahezu alle Informationen gut erreichbar.

– Das Buchungssystem Amelia ist nicht barrierefrei. Der Aufwand und die Kosten für das Programmieren bzw. Unterstützen eines komplett barrierefreien Buchungssystems sind unverhältnismäßig. Alternativ können Anmeldungen zu Veranstaltungen und Kursen über das Anmeldeformular vorgenommen werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.04.2023 erstellt.

Eine Bewertung der Webseite www.rehapro-ortenau.de bzw. www.rehaproortenau.de ist noch nicht erfolgt. Dies wird jedoch schnellstmöglich nachgeholt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 14.04.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.rehapro-ortenau.de bzw. www.rehaproortenau.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Landratsamt Ortenaukreis
Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis – jobcenter
Projekt „Gesundheit4PunktZukunft“
Küfergasse 3
77652 Offenburg

Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 0781 805-9391 erreichen.

Gerne können Sie uns die Mängel auch über das entsprechende Barriereformular melden.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis – jobcenter, Projekt „Gesundheit4PunktZukunft“ wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis – jobcenter, Projekt „Gesundheit4PunktZukunft“ nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landratsamt Ortenaukreis
Anita Diebold
Badstraße 20
77652 Offenburg

Telefonisch ist Frau Diebold unter der Nummer 0781 805-9257 erreichbar

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.